Stillschweigende Verlängerung der Bestätigung über die ausschließliche Anlieferung von Abfällen einer AVV-Nummer am MHKW Bamberg für das Jahr 2023
Seit 01.04.2023 ist bei Anlieferung die Angabe der AVV-Nummer der angelieferten Abfälle verpflichtend.
Kunden, welche im Kalenderjahr 2023 ausschließlich Abfälle einer AVV-Nummer anliefern, können uns dies über das entsprechende Bestätigungsschreiben mitteilen. Einige Kunden haben dies bereits getan.
Da die Bestätigung bislang auf das Kalenderjahr 2023 beschränkt ist, muss diese für das Jahr 2024 bzw. darüber hinaus verlängert werden.
Um dies für Sie zu vereinfachen, haben wir beschlossen die Bestätigungen stillschweigend unbegrenzt zu verlängern. Dies bedeutet, dass die im Kalenderjahr 2023 eingereichten Angaben auf den Bestätigungen weiterhin für das Jahr 2024 und darüber hinaus für die Anlieferung unverändert in unserem System gespeichert bleiben.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein oder sich Angaben auf der Bestätigung geändert haben, so bitten wir um Mitteilung an info@mhkw.bamberg.de.
Die stillschweigende Verlängerung läuft unbefristet weiter bis diese von Ihnen widerrufen wird. Sie können jederzeit formlos Ihre Bestätigung widerrufen. Bei einem Widerruf wird die angegebene AVV-Nummer aus unsere Waage-System gelöscht.
(Stand: 27.10.2023)
Neue Portalmessanlage zur Radioaktivitätserkennung
Seit 19.07.2023 ist unsere neue Portalmessanlage zur Radioaktivitätserkennung in Betrieb.
Diese befindet sich in der Zufahrt zum Waagegebäude.
Mit der Anlage können radioaktive Bestandteile in den Abfallanlieferungen detektiert und so sichergestellt werden, dass diese Stoffe fachgerecht entsorgt werden.
Das MHKW Bamberg trägt damit aktiv zum Umweltschutz bei.
(Stand: 20.07.2023)
AVV-Nummern
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den AVV-Nummern im Menü Anlieferinformationen.
(Stand 20.07.2023)